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FG Niedersachsen 23.03.2011 3 K 35/08, BBK 16/2011 S. 753

Steuerrecht | Archivraum im Eigenheim als häusliches Arbeitszimmer

Nach dem Niedersächsischen FG ist ein Archivraum eines Steuerpflichtigen im eigenen Haus als häusliches Arbeitszimmer anzusehen und unterliegt damit den Abzugsbeschränkungen für häusliche Arbeitszimmer . Die Kosten für den Archivraum können also nur abgesetzt werden, wenn dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz (bei seinem Arbeitgeber) zur Verfügung steht oder der Archivraum den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet – letzteres wird höchst selten der Fall sein.

[i]Archivraum ≠ LagerraumZwar wird ein Lagerraum grundsätzlich nicht als häusliches Arbeitszimmer angesehen , so dass die Kosten für einen beruflich bzw. betrieblich genutzten Lagerraum grundsätzlich unbeschränkt abziehbar sind. Anders ist dies aber, wenn der Archivraum typische Funkti...

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