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BBK 16/2011 S. 756

Betriebliche Altersversorgung | Erstattungsfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeit

[i]Besprechungsprotokoll des GKV-Spitzenverbandes vom 28. 6. 2011 Unter den Krankenkassen war bisher nicht einheitlich geregelt, ob Beiträge des Arbeitgebers in die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz erstattungsfähig sind. Die Krankenkassen haben sich im Rahmen einer Fachkonferenz darauf geeinigt, diese Zahlungen zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt zu zählen.

Dazu gehören Zuwendungen des Arbeitgebers an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen . Dies gilt auch für Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung .

Hinweis:

Ausschlaggebend für die Erstattungsfähigkeit ist, dass hier vom arbeitsrechtlichen und nicht sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgeltbegriff auszugehen...

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