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Buchführung | Bewirtungskosten einer Geburtstagsfeier als abzugsfähige Betriebsausgabe?
Bei der Beurteilung, ob Bewirtungsaufwendungen anlässlich einer Geburtstagsfeier als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind, ist eine Gesamtwürdigung der Feier vorzunehmen. Dabei ist entscheidend, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt. Ferner ist zu berücksichtigen, wo die Veranstaltung stattfindet und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist.