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Gewerbesteuer | Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im Organkreis
Nach dem ist die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) zu versagen, wenn es sich bei dem Grundstücksunternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die alle ihre Grundstücke an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises vermietet.
Zur Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen ist der BFH durch steuerverschärfende teleologische Gesetzesauslegung ungeachtet der rechtlichen Selbständigkeit der zum Organkreis gehörenden Gesellschaften und ihrer eigenständigen Gewinn- und Gewerbeertragsermittlung gelangt. Begründet wird dies damit, dass Einflüsse aus Rechtsgeschäften zwischen den zum Organkreis gehörenden Rechtsträgern – insbesondere Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG – generell bei der Ermittlun...