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Abgabenordnung | Irrtümlich nicht als Betriebsausgabe erklärte Umsatzsteuer
Erklärt ein Selbständiger in mehreren Jahren versehentlich die abgeführte Umsatzsteuer nicht als Betriebsausgabe und lässt sich weder den Einkommensteuer- noch den Umsatzsteuererklärungen entnehmen, ob und wie viel Umsatzsteuer jeweils an das Finanzamt abgeführt wurde, beruht die fehlerhafte Nichtberücksichtigung der gezahlten Umsatzsteuer laut nicht auf einer offenbaren Unrichtigkeit. Zwar ist § 129 AO auch dann anwendbar, wenn die Finanzbehörde offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt. Nach § 129 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde jedoch nur Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten berichtigen, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind. Vorliegend liegt weder ein Schreib- noch ein Rechenfehler, j...BStBl 2009 II S. 946