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Doppelbesteuerung | Keine sog. Qualifikationsverkettung bei subjektivem Qualifikationskonflikt
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer ungarischen, nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten Personengesellschaft ist nach Maßgabe des DBA Ungarn auf der Grundlage des deutschen und nicht des ungarischen Steuerrechts vorzunehmen. (2) Bei Einkünften aus der Vermietung unbeweglicher und beweglicher Wirtschaftsgüter, die von einer i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990 gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen ungarischen Personengesellschaft erzielt werden, an der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, handelt es sich nicht um Gewinne eines Unternehmens i. S. von Art. 7 Abs. 1 DBA Ungarn. Gleichermaßen verhält es sich, wenn die vermögensverwaltend tätige Pe...