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Einkommensteuer | Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung
Nach dem sind im Fall einer Betriebsaufspaltung Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung, die auf einer dem Geschäftsführer der Betriebs-Kapitalgesellschaft erteilten Pensionszusage beruhen, im Besitzunternehmen auch dann nicht bereits während der Anwartschaftszeit zu aktivieren, wenn in der Betriebs-Kapitalgesellschaft die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, soweit sie auf die Hinterbliebenenversorgung entfallen, als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen sind.
Die umfassend begründete Vorentscheidung des NWB KAAAC-93649 hatte bereits im Schrifttum Kritik ausgelöst (Hoffmann, GmbH-StB 2009 S. 85 und Wüllemkemper, EFG 2008 S. 1886). Der BFH hat den Fall recht einfach und überzeugend mit dem Satz gelöst, aufschiebend bedingte...