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Einkommensteuer | Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
Der EuGH hat im Anschluss an die sog. Meilicke-Entscheidung u. a. zu der Frage Stellung genommen, wie die Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer durchzuführen ist bzw. welche Anforderungen an den Nachweis der ausländischen Körperschaftsteuer zu stellen sind ( Meilicke II NWB YAAAD-61703).
Im Rahmen des bis zum Jahr 2000 bzw. 2001 geltenden Anrechnungsverfahrens konnte nur die Körperschaftsteuer bei der persönlichen Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet werden, die auf Dividenden einer inländischen Kapitalgesellschaft entfiel (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F.). Der EuGH hielt diese Beschränkung für rechtswidrig und schuf damit die Voraussetzung für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern (