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BFH 28.03.2011 VI B 31/11, StuB 15/2011 S. 596

Einkommen-/Lohnsteuer | Übernahme von Haftpflichtversicherungsbeiträgen eines angestellten Rechtsanwalts durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Die Rechtsfrage, ob die Übernahme der Haftpflichtversicherungsbeiträge eines angestellten Rechtsanwalts, der auf dem Briefkopf des Arbeitgebers als angestellter Rechtsanwalt aufgeführt ist, auch dann steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, wenn die in § 51 Abs. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehene Mindestversicherungssumme bei weitem überstiegen ist, ist nicht klärungsbedürftig und kann daher eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht begründen. Die Antwort auf diese Rechtsfrage ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und der dazu ergangenen BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Entlohnung und notwendiger Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

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