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Keine Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters für erbrachte Beratungsleistungen trotz Untreue
Der Mandant darf den mit einem Steuerberater geschlossenen „Beratungsvertrag Sanierung” nach § 626 Abs. 1 BGB fristlos kündigen, wenn der umfassend bevollmächtigte Berater im Rahmen der Unternehmenssanierung unbefugt Mittel der Gesellschaft für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen entnommen und dadurch eine vorsätzliche Untreue begangen hat. Der Berater hatte im Streitfall die Aufgabe übernommen, „das Unternehmen zu sanieren und zu reorganisieren”. Der Erwerbsvorgang (hier: von Geschäftsanteilen der Komplementärin sowie Kommanditanteilen) u. a. durch Barmittel wurde zunächst als durchlaufender Posten, später als Entnahme auf einem neu eingerichteten Gesellschafterkonto (Kapitalkonto II) gebucht. Dies war eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung und hatte ausreichendes Gewicht, um b...