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Für GmbH-Darlehen bürgender Inferent leistet mit Ablösung des Darlehens keine verdeckte Sacheinlage
Wenn mit der Bareinlage ein Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er keine verdeckte Sacheinlage. Die Erfüllung der Einlageschuld scheitert nicht daran, dass statt der Bareinlage infolge der Ablösung von Bankdarlehen verdeckt eine Sacheinlage eingebracht wird. Der künftige Regressanspruch des Bürgen ist nicht sacheinlagefähig. Es handelt sich nicht um eine bereits entstandene Altforderung, sondern um eine Forderung, die erst werthaltig entsteht, wenn der Bürge an den Gläubiger zahlt. Derartige, aufschiebend bedingte Forderungen sind, jedenfalls solange die Bedingung nicht eingetreten ist und der Bedingungseintritt auch nicht überwiegend wahrscheinlich ist, keine tauglichen Sacheinlagegegenstände. In der Tilgung eines vom Ehepartner des Infer...