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StuB 15/2011 S. 599

Neugründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung von GmbH unzulässig

Zwar kann ein Rechtsträger von seinem Vermögen einen Teil zur Neugründung eines neuen Rechtsträgers abspalten (§ 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG). Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt jedoch gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG. Die Rechtsbeschwerdeführerin, eine GmbH, begehrte die Eintragung einer Unternehmergesellschaft in das Handelsregister. Die UG (haftungsbeschränkt) sollte durch Abspaltung i. H. von 1 € vom Vermögen der GmbH neu gegründet werden. Das Registergericht hat den Antrag zu Recht zurückgewiesen. Denn eine solche Abspaltung zur Neugründung einer GmbH stellt nach der gesetzlichen Konzeption zwingend eine Sachgründung dar (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Dies wird u. a. dadurch deutlich, dass nach § 138 UmwG bei der Spaltung unter Gründung einer GmbH stets ein Sachgründungsbericht einschließli...

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