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Verfahrensrechtliche Geltendmachung von Anrechnungsansprüchen
(Meilicke II)
Mit seinem Urteil vom hat sich der EuGH nun zum zweiten Mal in demselben Rechtsstreit mit dem deutschen Anrechnungsverfahren beschäftigt. Wegen mehrerer Fragen, insbesondere verfahrensrechtlicher Art, die das FG Köln in dem ersten, am veröffentlichten EuGH-Urteil in dieser Sache nicht beantwortet gesehen hatte, hatte das Gericht den EuGH erneut angerufen. Mit seinem nun ergangenen Urteil gibt der EuGH dem nationalen Gericht weitere Vorgaben, was die Ermittlung der Höhe der anrechenbaren ausländischen Körperschaftsteuer, den Nachweis der ausländischen Körperschaftsteuervorbelastung und die zeitliche Wirkung der Änderung des § 175 Abs. 2 Satz 2 AO anbelangt. Das Urteil hinterlässt insgesamt einen zwiespältigen Eindruck, zeigt sich doch, dass der EuGH zentrale Aspekte des ehemaligen Anrechnungsverfahrens offensichtlich missverstanden hat. Was die Nachweisfragen angeht, entlässt er den Steuerpflichtigen nicht aus der Verpflichtung, die ausländische Vorbelastung vollumfänglich nachzuweisen. Den Mitgliedstaaten gibt er jedoch die über den konkreten Fall hinaus bedeutsame Botschaft mit auf den Weg, dass die Prüfung der von den Steuerpflichtigen vorgelegten N...