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IWB Nr. 15 vom Seite 568

Überblick zur AIFM-Richtlinie

Regulierung des sog. Grauen Kapitalmarktes

Dr. Falko Tappen

Die Erfahrungen der jüngsten Finanzkrise haben nicht nur auf nationaler Ebene die jeweiligen Gesetzgeber zum Handeln gezwungen, sondern auch auf EU-Ebene einen Prozess in Gang gesetzt, der einen sichtbaren vorläufigen Abschluss in der am vom Europäischen Parlament angenommenen Alternative Investment Fonds Manager-Richtlinie gefunden hat (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnung [EG] Nr. 1060/2009 und [EU] Nr. 1095/2010 [„AIFM-RL”]). Die AIFM-RL wird in Deutschland Produktgruppen der „Fonds-Industrie” und des sog. Grauen Kapitalmarktes miteinander verknüpfen, die bisher zivilrechtlich, aufsichtsrechtlich und steuerrechtlich als völlig eigenständig angesehen wurden.

I. Zielsetzung der AIFM-Richtlinie

[i]EU-Institutionen wollen Handlungsfähigkeit demonstrieren: Systemische Risiken im Bereich der Alternativen InvestmentfondsZiel der Richtlinie ist es, „systemische Risiken” für die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu identifizieren und zu kontrollieren, die von den Aktivitäten der Verwalter alternativer Investmentfonds ausgehen sollen. Weitere Ziele sind darüber hinaus ein besserer Investorenschutz und die Förderung des EU-B...

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