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Umsatzsteuer | Lieferungen von Industrieschrott und Altmetallen
Das zu den Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch das JStG 2010 Stellung genommen. Durch das BMF-Schreiben soll insbesondere Abschn. 13b.1 Abs. 22a Nr. 2 UStAE ergänzt werden. Mit Wirkung vom wurde durch das JStG 2010 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. um die Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (insbesondere Industrieschrott und Altmetalle, § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG) erweitert. Bei der Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände führt die bisherige Verwaltungsauffassung in Abschn. 13b.1 Abs. 22a Nr. 2 UStAE im Zusammenhang mit Lieferungen von als Düngemittel verwendetem Konverterkalk in der Praxis zu Anwendungsproblemen, [i]Huschens, NWB 9/2011 S. 700die beseitigt werden sollen. Außerdem ist ein Gesetzesv...