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Eingaben des BdSt hinsichtlich Vorauszahlungsbescheiden und Beitragsrückerstattungen KV
[i]Berücksichtigung von Kindern bereits bei VorauszahlungenBetroffen von der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssen unter Umständen neben der einbehaltenen Lohnsteuer zusätzlich Steuervorauszahlungen leisten. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Besonders hart trifft es Steuerzahler mit Kindern. Denn bei der Berechnung der Vorauszahlungen wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt. Mit einer Eingabe fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), die Verhältnisse von Familien mit Kindern bereits bei der Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen.
[i]Einführung einer Billigkeitsregelung hinsichtlich Berücksichtigung der Beitragsrückerstattungen Die Frage, wann Beitragsrückerstattungen von einer privaten Krankenkasse, die aus dem Jahr 2009 resultieren, aber erst im Jahr 2010 zufließen, steuerlich zu berücksichtigen sind, wird derzeit diskutiert. Aufgrund des Paradigmenwechsels bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankenkassenbeiträgen seit dem Jahr 2010 regt der BdSt mit einer Eingabe an das BMF die Einführung einer allgemeinen Bi...