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Buchführung | Bewirtungsaufwand ohne Angaben zum Anlass ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig
Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind solche, bei denen Personen bewirtet werden, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen oder angebahnt werden sollen. Der teilweise Betriebsausgabenabzug setzt den Nachweis der konkreten betriebliche Veranlassung einer geschäftlichen Bewirtung voraus. Es genügt hierzu nicht, lediglich die Namen und die Funktion der bewirteten Personen aufzuführen.
infoCenter, Bewirtungskosten, NWB XAAAA-88429.