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FG München Urteil v. - 14 K 2058/07

Gesetze: ZK Art. 236 Abs. 1 ZK Art. 203 Abs. 1 ZK Art. 203 Abs. 2 EWGV 2913/92 Art. 236 Abs. 1 EWGV 2913/92 Art. 203 Abs. 1 EWGV 2913/92 Art. 203 Abs. 2 ZKDV Art. 865 UAbs. 1 EWGV 2454/93 Art. 865 UAbs. 1

Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung durch Verwendung eines falschen Verfahrenscodes in der Ausfuhranmeldung ist nicht nachträglich heilbar

Leitsatz

1. Auch die Zollanmeldung einer Ware kann ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung darstellen, wenn dieses Vorgehen zur Folge hat (hier durch die fehlerhafte Verwendung des Verfahrenscodes 1000 in der Ausfuhranmeldung), dass der Ware fälschlicherweise der zollrechtliche Status einer Gemeinschaftsware zuerkannt wird.

2. Die Verwendung des falschen Verfahrenscodes in der Ausfuhranmeldung kann nicht nachträglich durch eine Korrektur auf den Originalpapieren geheilt werden, weil auch im Fall einer entsprechenden Änderung die Ziele der aktiven Veredelung nach wie vor gefährdet wären.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
SAAAD-87561

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 06.05.2010 - 14 K 2058/07

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