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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 834

ELENA-Verfahren wird eingestellt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am angekündigt, dass das ELENA-Verfahren „schnellstmöglich” eingestellt werden soll. Vorerst gelten weiterhin die §§ 95 ff. SGB IV. Das Verfahren ELENA wird erst dann eingestellt und die gespeicherten Daten werden erst dann gelöscht, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Ein Gesetzentwurf soll dafür unverzüglich die Voraussetzungen schaffen.

Grund für die Kehrtwende ist die fehlende Verbreitung einer „qualifizierten elektronischen Signatur”, also einer von der Bundesnetzagentur zertifizierten Unterschrift. Umfassende Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten sei, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten werde. Hiervon aber hänge der Erfolg des ELENA-Verfahrens entscheidend ab.

ELENA befindet sich noch in der Testphase. Dabei datiert das Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom . Das Gesetz, noch von der großen Koalition beschlossen, sollte es Arbeitgebern ermöglichen, auf...

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