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Krankenversicherung | Bei Scheinbeschäftigung kein Versicherungsschutz
Wer die gesetzliche Versicherungspflicht begründen will, ist für entsprechende Tatsachen beweispflichtig. Wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nur pro forma abgeschlossen, um einen Krankenversicherungsschutz des Scheinarbeitnehmers herbeizuführen, führt dies nicht zu einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Streitfall behauptete die Klägerin eine Anstellung im Imbiss ihres Vaters für 405 € im Monat bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Der Vater gab an, seine Tochter weisungsgebunden beschäftigt zu haben. Die Tätigkeit sei also keine familienhafte Mitarbeit. Die Tochter wurde bald darauf stationär behandelt und war längere Zeit arbeitsunfähig. Das Gericht urteilte, hier sprächen die Gesamtumstände, insbesondere...