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Aktuelle Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Örtliche Zuständigkeit, Steuergeheimnis, Abtretung, neue Tatsachen, Zahlungsverjährung
[i]BMF, Schreiben v. 11. 7. 2011 NWB AAAAD-86757Mit NWB AAAAD-86757 wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) erneut geändert. Von besonderer Praxisrelevanz sind dabei die Änderungen der Regelungen zur Durchbrechung des Steuergeheimnisses, zur Form einer Abtretung von Steuererstattungsansprüchen, zur Änderung wegen neuer Tatsachen bei elektronisch erstellten Steuererklärungen und zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei rechtswidrigen Maßnahmen des Finanzamts.
I. Örtliche Zuständigkeit für Ertragsteuern im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger
[i]Örtliche Zuständigkeit für im Ausland ansässige Personen: Anknüpfung an Belegenheit des InlandsvermögensBei einem ausschließlich im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit für die Einkommensbesteuerung nach § 19 Abs. 2 AO. Anknüpfungspunkt ist dann grds. die Belegenheit des inländischen Vermögens. Verteilt sich das inländische Vermögen auf mehrere Finanzamtsbezirke, ist der Belegenheitsort des wertvollsten Vermögensteils maßgebend (§ 19 Abs. 2 Satz 1 AO). Im Juli 2010 war in Nr. 5 AEAO zu § 19 erstmals eine Regelung zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für eine natürliche Person ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland getroffen worden (vgl. Baum, NWB 38/2010 S. 3038). Nr. 5 Satz 1 AEAO zu § 19 ordnet an, dass sich das „inländisc...