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Aktuell anhängige Verfahren zur Geldanlage
Wann Sparer ihre Steuerbescheide offen halten sollten
Die Hauptstreitpunkte in den zahlreichen anhängigen Verfahren vor dem BVerfG, EuGH und BFH zur Geldanlage beziehen sich nicht nur auf § 20 EStG, sondern auch auf AO, InvStG, UStG und ErbStG sowie den neuen Vorschriften zur Abgeltungsteuer zu den Regelungen zu geschlossenen Fonds. Ihre Mandanten sollten sich daher die über § 363 AO bestehenden Möglichkeiten auf ein Ruhen des Einspruchsverfahrens kraft Gesetzes nicht entgehen lassen, um am möglichen positiven Ausgang der Verfahren zu partizipieren. Der Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die derzeit strittigen Sachverhalte mit Praxisrelevanz für Privatanleger geben, damit die Bescheide zu den einzelnen Punkten weitestgehend offen bleiben können.
I. Das ruhende Verfahren
Die stetig ansteigende Zahl der Einsprüche resultiert nicht zwingend aus zunehmenden Fehlern des Finanzamts, sondern vorrangig aus dem Hinweis auf ein anhängiges Musterverfahren. Immer mehr Steuerpflichtige hängen sich an ein Verfahren Dritter an, um vom positiven Ausgang zu profitieren, ohne Kosten, eigene rechtliche Begründungen oder Risiken. Dies ist bei der Geldanlage besonders wichtig, da – anders als zu vielen anderen Sachverhalten – in diesem Bereich derzeit kei...