Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 5 K 550/11

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ff.

Vollzeitbeschäftigung schließt Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung nicht aus

Leitsatz

1. Dass die Tochter des Klägers bis Juli 2008 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin war, steht zwar einer Berücksichtigung als Kind i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 EStG nicht entgegen, da ihr bereits im Februar 2008 ein Ausbildungsplatz zugesagt worden war. Jedoch sind im Fall des Überschreitens des Jahresgrenzbetrags die Einkünfte und Bezüge eines Kindes in den einzelnen Berücksichtigungsmonaten – wie im Streitfall – unterschiedlich hoch, so ist es nach dem Jahresprinzip ausgeschlossen, Kindergeld für einzelne Monate, in denen keine oder nur geringe Einkünfte oder Bezüge zugeflossen sind, zu gewähren.

2. Es steht nicht zur Disposition des Kindergeldberechtigten, im Wege der Gestaltung die Höhe des zu berücksichtigenden Jahresgrenzbetrags sowie die Höhe der in die Grenzbetragsberechnung einzubeziehenden Einkünfte und Bezüge zu beeinflussen.

3. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung schließt die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht aus.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-87432

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 25.03.2011 - 5 K 550/11

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen