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FG Nürnberg | Qualifikation der Eigenkapitalverzinsung
(1) Die Eigenkapitalverzinsung, die anstelle einer Dividende beschlossen wird, ist Gewinnanteil und nicht Zins. (2) Als Gewinnanteil eröffnet § 26 KStG a. F. den Direktbezug und die Anwendung des DBA. (3) Die Doppelbesteuerung wird nach dem DBA Brasilien für Dividenden beseitigt (EFG 2011 S. 981).
Die Klin. hielt 100 % der Geschäftsanteile an einer Schweizer AG; diese wiederum war zu 26 % an einer brasilianischen Gesellschaft beteiligt. Die außerordentliche Hauptversammlung der brasilianischen Gesellschaft beschloss für ein bestimmtes Geschäftsjahr Zinsen auf das Eigenkapital auszuzahlen. Nach brasilianischem Recht kann anstelle bzw. neben einer regulären Dividende die Zahlung einer (in der Höhe begrenzten) Eigenkapitalverzinsung beschlossen werden. Die ausschüttende Gesellschaft kan...