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Notwendiger Änderungsbedarf im BMF-Schreiben zur Funktionsverlagerung
[i]BMF-Schreiben v. 13. 10. 2010 steht im Widerspruch zum Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher VorschriftenDie im (BStBl 2010 I S. 774) niedergelegte Verwaltungsauffassung zur Funktionsverlagerungsverordnung steht nach Ansicht des IDW teilweise im Widerspruch zum Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, außerdem geht sie zum Teil über den Wortlaut der Verordnung hinaus. Das IDW hat sich mit Schreiben v. an das BMF gewandt und die aus der Sicht des IDW unerlässlichen Änderungen erläutert.
Das zu den Grundsätzen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen Stellung genommen. Das BMF-Schreiben enthält auch Ausführungen zu § 1 Abs. 3 Sätze 9 f. AStG, die durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 2010 I S. 386) geändert worden sind. Mit Schreiben v. 18. 6. 2010 hatte das IDW auf den dadurch entstandenen Anpassungsbedarf der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) v. (BGBl 2008 I S. 1680) hingewiesen. Die FVerlV ist bisher allerdings nicht geändert worden. Insbesondere wegen der unterschiedlichen rechtlichen Qualität einer Rechtsverordnung und einer Anweisung der Finanzverwaltung begegnet ...