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Verschärfte Anforderungen an vertragliche Widerrufsvorbehalte
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAD-87159 Da Personalkosten einen wesentlichen Faktor in der Bilanz vieler Unternehmen darstellen, sind Widerrufsvorbehalte als Gestaltungsmöglichkeiten einer flexiblen Entgeltstruktur seit Jahren Gegenstand diverser Gerichtsentscheidungen. In einer neuen Entscheidung hat das BAG nun die Anforderungen an die Formulierung eines solchen Widerrufsvorbehalts im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nochmals verschärft.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Anforderungen nach bisheriger Rechtsprechung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits mehrfach zur AGB-Kontrolle vertraglicher Widerrufsvorbehalte eingehend Stellung genommen.
[i]Pauschaler Hinweis auf wirtschaftliche Gründe war ausreichend In einer Grundsatzentscheidung v. - 5 AZR 364/04 NWB WAAAB-94312 stellte das BAG zunächst fest, dass im Rahmen eines Widerrufsvorbehalts der widerrufliche Teil der Leistung nach Art und Höhe eindeutig sein müsse. Darüber hinaus müsse die Vertragsklausel die Richtung angeben, aus der der Widerruf möglich sein soll, beispielsweise wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers.
Im Anschluss an diese Entscheidung hatten viele Arbeitgeber ihre Regelungen umgestellt. Eine häufig verwendete Klausel lautete: ...