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Doppelbesteuerung | Internationales Transportgewerbe
Das BMF macht mit Schreiben v. auf eine Verständigungsvereinbarung zum Abkommen v. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (kurz: DBA Schweiz) zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns im internationalen Transportgewerbe aufmerksam. Die Verständigungsvereinbarung ist am in Kraft getreten und ersetzt die am getroffene [i]Engler, NWB 10/2011 S. 787Verständigungsvereinbarung. Sie ist auf alle offenen Fälle anzuwenden, in denen die Einkommensteuer zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.