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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 26 | Vermietung: Nachträgliche Werbungskosten nach Veräußerung der Immobilie

Im März 2010 hatte der BFH entschieden, dass nachträgliche Schuldzinsen nach Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abgezogen werden können. Fraglich ist, inwieweit diese Entscheidung übertragbar ist auf nachträgliche Werbungskosten nach Veräußerung einer Immobilie. Ein anhängiges Verfahren gibt dem BFH Gelegenheit, sich hierzu zu äußern.

Ganz genau schaut das Finanzamt hin, wenn Vermieter nach der Veräußerung einer Immobilie nachträgliche Werbungskosten geltend machen wollen.

Das Finanzgericht Köln hatte jetzt über folgenden Fall zu entscheiden: Während der Zeit der Vermietung war die Heizung von Öl auf Gas umgestellt worden. Dann wurde die Immobilie veräußert. Der Käufer verlangte, dass der überflüssig gewordene Öltank entfernt wird. Die Kosten für die Handwerker machte der Verkäufer als nachträgliche Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung geltend. Die Finanzrichter lehnten einen Werbungskostenabzug ab. Ihre Begründung: Ein Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften besteht nicht mehr. Die Entfernung des Öltanks ...

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