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StuB 14/2011 S. 554

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerrechtliche Organschaft

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Dabei ist unter der finanziellen Eingliederung der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.

Der BFH hat mit Urteilen vom – V R 9/09 NWB AAAAD-45067 (Kurzinfo StuB 2010 S. 518) und vom – XI R 43/08 NWB MAAAD-79664 (Kurzinfo StuB 2011 S. 357) entschieden, dass eine finanzielle Eingliederung sowohl bei einer Kapital- als auch bei einer Personengesellschaft als Organträger eine unmittelbare o...

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