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Grunderwerbsteuer infolge Anteilsvereinigung als sofort abziehbarer Aufwand und nicht als Teil der Anschaffungskosten
Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG 1997; § 255 Abs. 1 HGB; § 1 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b GrEStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; § 20 UmwStG 1995).
Der handelsrechtliche Anschaffungskostenbegriff in § 255 Abs. 1 HGB ist mangels einer abweichenden Definition in KStG und EStG auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen. Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts können aber nur solche Kosten sein, die der Beschaffung dieses Wirtschaftsguts nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten tatsächlich zuzuordnen sind. Hierzu reicht ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Ansc...