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Umsatzsteuer | Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen usw.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder unterliegen auch die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen dem ermäßigten Steuersatz ( IV D 2 – S 7238/10/10001 NWB OAAAD-85267).
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
Hierzu führt das BMF weiter aus: In Abschn. 12.5 UStAE wird in Abs. 4 folgender Satz 3 eingefügt: „Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann wie bei der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG jeder Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspru...