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Erreichen des Mindestkapitals durch Sacheinlagen bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
RA/WP/FAStR Harald Schumm, Schumm & Aigner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg
Nach dem NWB RAAAD-83698 gilt das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht. Damit hat der BGH eine in der Praxis erhebliche Unsicherheit bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beseitigt.
Nunmehr können nach erfolgter Bargründung Sacheinlagen zur Erreichung oder Übersteigen des Mindestkapitals i. H. von 25.000 € erbracht werden.
I. Ausgangslage
§ 5a Abs. 2 GmbHG – eingefügt durch Art. 1 MoMiG vom (BGBl I S. 2026) – verbietet für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) di...