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Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG
Nach § 7g EStG können Unternehmer eine steuerliche Förderung durch die Bildung gewinnmindernder Investitionsabzugsbeträge für künftig geplante Investitionen erhalten. Hiernach können kleine und mittelständische Unternehmen bis zu 40 % der prognostizierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits vor der tatsächlichen Anschaffung oder Herstellung mindernd berücksichtigen. Wird die geplante Investition dann nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren tatsächlich durchgeführt, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen und die Steuerfestsetzung des Bildungsjahres entsprechend zu ändern. Zusätzlich setzt die Finanzverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen 0,5 % Zinsen pro Monat auf die rückständige Steuer fest.
Das Niedersächsische FG hat nun in einem aktuell...