Kein Betriebsausgabenabzug für geschäftliche
Bewirtungsaufwendungen bei fehlenden Angaben zum Anlass der Bewirtung
Leitsatz
Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass
i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG sind solche, bei denen Personen bewirtet
werden, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen oder angebahnt werden sollen.
Der teilweise Betriebsausgabenabzug setzt den Nachweis der konkreten
betriebliche Veranlassung einer geschäftlichen Bewirtung voraus; hierzu genügt
es nicht, lediglich die Namen und die Funktion der bewirteten Personen
aufzuführen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 15/2011 S. 708 DStRE 2012 S. 137 Nr. 3 EFG 2011 S. 2130 Nr. 24 ZAAAD-86886
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.05.2011 - 12 K 12209/10
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.