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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 12209/10 EFG 2011 S. 2130 Nr. 24

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 3

Kein Betriebsausgabenabzug für geschäftliche Bewirtungsaufwendungen bei fehlenden Angaben zum Anlass der Bewirtung

Leitsatz

Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG sind solche, bei denen Personen bewirtet werden, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen oder angebahnt werden sollen. Der teilweise Betriebsausgabenabzug setzt den Nachweis der konkreten betriebliche Veranlassung einer geschäftlichen Bewirtung voraus; hierzu genügt es nicht, lediglich die Namen und die Funktion der bewirteten Personen aufzuführen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2011 S. 708
DStRE 2012 S. 137 Nr. 3
EFG 2011 S. 2130 Nr. 24
ZAAAD-86886

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.05.2011 - 12 K 12209/10

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