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Abgabenordnung | Berücksichtigung der Schäden durch EHEC
Durch die EHEC-Epedemie sind bei den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg beträchtliche Schäden entstanden, die bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Dem MFW Baden-Württemberg erscheint es daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichung, Aushang im Finanzamt oder in geeigneter Weise hinzuweisen.