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Abgabenordnung | Änderung des AEAO
Mit wurde der Anwendungserlass zur AO erneut geändert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Änderungen der Regelungen zum Steuergeheimnis (Mitteilungen zur Prüfung arbeitsrechtlicher Maßnahmen bei Steuerhinterziehung und anderen Delikten), zur Abtretung von Steuererstattungsansprüchen (Übermittlung einer Abtretungsanzeige per Telefax oder E-Mail), zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten (Bekanntgabe an GbR, an nicht eingetragene Vereine, an Erbengemeinschaften und an andere nichtsrechtsfähige Personenvereinigungen), zur Änderung wegen neuer Tatsachen (Verschuldensprüfung bei elektronisch erstellten Steuererklärungen) und zur Zahlungsverjährung (Unterbrechung der Zahlungsverjährung). In Kürze erscheint hierzu ein ausführlicher Beitrag in der NWB.