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Grunderwerbsteuer | Grundstückserwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Vereinbaren Ehegatten zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit ihrer Scheidung, dass sie vorerst Miteigentümer des weiterhin von einem Ehegatten und dem gemeinsamen Kind genutzten Wohnhauses bleiben, und erhält der nutzende Ehegatte ein notariell beurkundetes Ankaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten, ist ein nach der Scheidung aufgrund des Ankaufsrechts erfolgter Erwerb vom früheren Ehegatten nach § 3 Nr. 5 GrEStG steuerfrei. (2) § 3 Nr. 5 GrEStG begünstigt nicht den Grundstückserwerb vom Gesamtrechtsnachfolger des geschiedenen Ehegatten.
Der BFH hat die Sache zurückverwiesen, nachdem das Finanzgericht in dem Erwerb der Miteigentumshälfte durch die geschiedene Ehefrau von der zweiten Ehefra...