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Bilanzierung | Keine Teilwertabschreibung einer Beteiligung aufgrund eines nachträglich erstellten Ertragswertgutachtens
Eine Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer GmbH ist nach dem FG Saarland nicht zulässig, wenn der Anteilseigner noch kurz vor dem Bilanzstichtag an Kapitalerhöhungen der GmbH teilgenommen, Bürgschaften für die Verbindlichkeiten der GmbH übernommen und der GmbH Darlehen gewährt hat. In diesem Fall gelten die Teilwertvermutungen, wonach
im Fall einer Kapitalerhöhung der Teilwert den Anschaffungskosten entspricht,
neue Finanzmittel, die der Anteilseigner zur Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit der GmbH gewährt, als nachträgliche Anschaffungskosten anzusehen sind, für die ebenfalls die Vermutung Teilwert = Anschaffungskosten gilt,
die Anschaffung keine Fehlmaßnahme sein kann, wenn der Anteilseigner sich von der Beteiligung nicht gleich ...