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FG Niedersachsen 05.05.2011 1 K 266/10, BBK 14/2011 S. 655

Investitionsabzugsbetrag | Kein rückwirkender Zinslauf bei unterbliebener Investition (§ 7g Abs. 3 EStG)

Hat der Steuerpflichtige einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG gebildet und gibt er später die Investitionsabsicht auf, ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 3 EStG im Jahr der Bildung rückgängig zu machen und die sich hieraus ergebende Steuernachzahlung nach § 233a AO zu verzinsen. Nach dem Niedersächsischen FG beginnt der Zinslauf in diesem Fall aber nicht bereits 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige dem FA die Aufgabe seiner Investitionsabsicht mitgeteilt hat.

Beispiel

A bildet zum einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 20.000 €. Das FA berücksichtigt den Investitionsabzugsbetrag im ESt-Bescheid 2007 vom . Am teilt A dem...

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