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Sachliche und örtliche Zuständigkeiten der Finanzbehörden
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAD-86488 Die Steuergesetze regeln die jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten der Finanzbehörden weitestgehend eindeutig. Für bestimmte Sachverhalte ist die Rechtslage jedoch unklar. Dies betrifft z. B. Fälle, bei denen sich ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Organschaften überschneiden. Die ertragsteuerliche Zuständigkeit hängt insbesondere von der Ausgestaltung etwaiger Beherrschungsverträge ab. Ferner ist nach derzeitiger Rechtslage die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden unklar in Fällen, in denen Steuerausländer ohne besonderen Inlandsbezug und ohne DBA-Schutz Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften beziehen.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörden
[i]Eindeutige Regelungen nach AO, dem Finanzverwaltungsgesetz und landesspezifischen RechtsverordnungenDie gesetzlichen Regelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit von Finanzbehörden unterscheiden zwischen natürlichen und juristischen Personen und zwischen Steuerarten. Die sachliche Zuständigkeit betrifft den zugewiesenen Aufgabenbereich und ist in der Beratungspraxis eher unproblematisch. Die örtliche Zuständigkeit regelt die regionale ...