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Lohnsteuer | Standard-Schnittstelle für Buchhaltungsdaten ab
Ab dem steht den Steuerpflichtigen die „Digitale Lohn Schnittstelle” (DLS) zur Verfügung. Die Finanzverwaltung empfiehlt mit Schreiben v. , diese Schnittstelle möglichst in den Lohnabrechnungsprogrammen vorzusehen und bereitzuhalten. So wird sichergestellt, dass die nach § 41 EStG und § 4 LStDV im Lohnkonto aufzuzeichnenden Angaben in den dem Lohnsteuer-Außenprüfer überlassenen Daten enthalten sind. Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.bund.de) ab dem zum Download bereit.