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Einkommensteuer | Kindergeld für im Ausland geborenes Kind
Nach dem teilen auch minderjährige Kinder nicht stets – gleichsam automatisch – sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern, wenn diese über mehrere Wohnsitze verfügen. Dies ergibt sich bereits aus der Unterscheidung im EStG zwischen dem Wohnsitz des Kindes (§ 63 Abs. 1 Satz 3 EStG) und dem des Kindergeldberechtigten (§ 62 Abs. 1 EStG) als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch, so dass der Wohnsitz von Kind und Eltern durchaus auseinanderfallen kann. Ein Kind, das im Ausland geboren wird und dort zusammen mit seiner Mutter bis zur Verbringung in die elterliche Wohnung im Inland mehr als ein Jahr später lebt, begründet nicht bereits bei seiner Geburt einen Wohnsitz in dieser Wohnung. Ein im Ausland lebender Angehöriger kann im Inland grds. keinen Wohnsitz begründen, ohne sich hier aufgehalten zu haben. Die Anknüpfun...