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Einkommensteuer | Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Containerschiff
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die für den geschlossenen Immobilienfonds entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung sofort abziehbarer Betriebsausgaben von den Anschaffungskosten, sind gleichermaßen auf geschlossene Schiffsfonds zu übertragen. (2) Aufwendungen eines als KG geführten Schiffsfonds für die Platzierungsgarantie, die Finanzierungskoordinierung, die Haftungsübernahme sowie für die Eigenkapitalbeschaffung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (hier Containerschiff) zu behandeln, weil sie aufgrund der modellimmanenten Verknüpfung aller diesbezüglichen Verträge in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erlangung des Eigentums an dem Containerschiff stehen. (3) Die Vergütung für die vorbereitende Bereeder...