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Besteuerung von Dividenden und Gewinnen aus Anteilsveräußerungen bei Finanzunternehmen
Rechtslage und Praxishinweise
[i]Schmitt/Krause/Rengier, NWB 26/2009 S. 1993Die 95 %ige Steuerfreiheit des § 8b KStG für Gewinnausschüttungen, die eine Körperschaft von einer Kapitalgesellschaft erhält, und für Veräußerungsgewinne soll eine Doppelbelastung mit Körperschaftsteuer auf Körperschaftsebene vermeiden. Das Beteiligungsprivileg gilt aber nicht bei Finanzunternehmen, die die Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben haben. Auch Gesellschaften außerhalb der Finanzbranche, insbesondere Holdingunternehmen, können Finanzunternehmen i. S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG sein. Diese Gesellschaften laufen Gefahr, Dividenden und Veräußerungsgewinne voll versteuern zu müssen.
I. Einführung
[i]Partielle Steuerbefreiungen bei Finanzunternehmen ausgeschlossenVeräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sind effektiv zu 95 % von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, während Verluste nicht abziehbar sind. Gewinnausschüttungen sind für Zwecke der Körperschaftsteuer wirtschaftlich ebenfalls zu 95 % steuerbefreit; regelmäßig unterliegen sie aber in voller Höhe der Gewerbesteuer, sofern nicht die Voraussetzungen des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs erfüllt sind (§ 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. mit § 7 Satz 1, § 8 Nr. 5, § 9 Nr. 2a und 7 GewStG). Bei Finanzunternehmen sind die...