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Erbringen und Empfang elektronischer Dienstleistungen
Umsatzsteuerliche Folgen am Beispiel des App Store
Der App Store („app” als Kurzform des englischen Worts „application” – Anwendung) ist eine Software des amerikanischen Unternehmens Apple, die zur Ausstattung der von dem Unternehmen vertriebenen Produkte wie dem „iPhone”, dem „iPod touch” oder dem „iPad” gehört. Mit dem App Store können Anwendungen (Programme, Spiele etc.) in Form sog. Apps heruntergeladen und z. B. für das iPhone oder das iPad nutzbar gemacht werden. Neben dem App Store existieren weitere Stores für andere spezifische Anwendungen wie der iTunes Store für Musik und Filme, der Mac App Store und der iBookstore für elektronische Bücher. Umsatzsteuerlich stellen sich Fragen zur Art und zum Ort der Leistung bzw. der Steuerbarkeit und zum Besteuerungsverfahren, wenn Anwendungen gegen Entgelt aus dem App Store heruntergeladen werden und diese Anwendungen entweder für einen unternehmerischen oder privaten Gebrauch bestimmt sind. Fragen zu den umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen der Leistungsbeziehungen stellen sich aber auch, wenn eine Drittfirma oder ein freier Programmierer Apps zur Verfügung stellt, die aus dem App Store herunter geladen werden können. Besondere Bedeutung bekommen d...