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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. 7. 2011
Zum sind u. a. die folgenden Änderungen in Kraft getreten:
[i]Mehr RenteDie rund 20 Mio. Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten ab dem 0,99 % mehr Rente.
[i]Renten für Kriegs- und Wehrdienstopfer werden angepasst Die Renten der rund 300.000 Versorgungsberechtigten werden – wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – zum um 0,99 % erhöht. Dies betrifft Kriegs- und Wehrdienstopfer, Opfer von Gewalttaten und des SED-Regims sowie Impfgeschädigte. Ab dem 1. 7. werden Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz in gleicher Höhe in ganz Deutschland ausgezahlt. Die Neuregelung gilt auch für Kriegsopfer im Ausland.
[i]Berufsschadensausgleichsverordnung Auch die Berufsschadensausgleichsverordnung ist zum neu gefasst worden. Damit wird das Verfahren zur Berechnung des Berufsschadensausgleichs wesentlich vereinfacht.
[i]Neue Hinzuverdienst-Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger Die Möglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, hinzuzuverdienen, werden ab dem ausgeweitet. Grundsätzlich gilt, dass Einkommen auf einen Grundsicherungsanspruch angerechnet wird. Um Arbeitslose schneller wieder an Arbeit heranzuführen, wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Wie gehabt, bleibt der Freibetrag in Höhe der ersten 100 € vom Erwerbseinkommen erhalten. Neu ist, dass bei dem erwi...