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Die E-Bilanz kommt ... oder was die E-Bilanz mit Henriette Bimmelbahn gemein hat!
Überarbeiteter Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG
[i]Koch/Nagel/Themanns, NWB 47/2010 S. 3780; Koch/Nagel, NWB 17/2010 S. 1340 Henriette heißt die nette, alte kleine Bimmelbahn. Henriette, Henriette, fuhr noch nie nach einem Plan. So wie in dem lustigen Bilderbuch von James Krüss verhält es sich auch mit der E-Bilanz. Das Hoffen und Bangen im Zusammenhang mit ihrer Einführung geht weiter. Unter dem hat nun das BMF einen überarbeiteten Entwurf eines Anwendungsschreibens zu [i]überarbeiteter Entwurf unter www.bundesfinanzministerium.de§ 5b EStG für Zwecke der Durchführung einer erneuten Verbandsanhörung versandt.
Die Regelungen im Entwurf des Anwendungsschreibens
[i]Entwurf enthält einige Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen Nachdem bereits in den letzten Wochen die Vertreter der steuerberatenden Berufe, allen voran der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken, eine erneute Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts der E-Bilanz gefordert hatten, sind diese Rufe nun wohl in einigen Teilen im BMF gehört worden. Der Entwurf des Anwendungsschreibens hält jedenfalls sowohl für gemeinnützige Körperschaften als auch für alle anderen Steuerpflichtigen einige Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen bereit. So wird es nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn...