Arbeitshilfe - Stand: 19.09.2012

Notwendige Rechnungsangaben bei Pauschalpreisen im Rahmen einer Bürokooperation, die den Vorsteuerabzug ermöglichen - Mustereinspruch

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Vorsteuerabzug und notwendige Rechnungsangaben bei Pauschalpreisvereinbarungen im Rahmen einer Bürokooperation:

1. In welchem Umfang ist dem Rechnungsaussteller, der mit dem Leistungsempfänger eine auf längere Dauer angelegte Leistungsbeziehung eingegangen ist, eine Quantifizierung der erbrachten Leistung zumutbar? Kann beispielsweise mit der Bezeichnung „Personalgestellung / Schreibarbeit” eine Leistung eindeutig identifiziert werden oder bedarf es einer detaillierteren Beschreibung (zu bearbeitender Vorgang, tätige Person, konkreter Zeitaufwand usw.)?

2. Stellen die vom FG erhobenen Anforderungen an die Leistungsbezeichnung eine Verletzung des Verhältnismäßigkeits- sowie des Neutralitätsgrundsatzes dar und stehen sie somit nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
EAAAD-86319