Einheitlichkeit einer Schenkung ,Verpflichtung zur Weiterübertragung, Gegenleistung
Leitsatz
1) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Schenkung mehrerer selbständiger Gegenstände in zeitgleich abgeschlossenen Verträgen
als einheitliche Schenkung zu behandeln ist.
2) Die Verpflichtung aus einem Schenkungsvertrag, übertragene Grundstücke aufschiebend bedingt durch den Tod des Beschenkten
unentgeltlich weiter zu übertragen, ist bei der Ermittlung der Bereicherung nur zu berücksichtigen, soweit sie bereits infolge
Bedingungseintritts entstanden ist.