Zuordnungsentscheidung durch zeitnahe Abgabe einer Umsatzsteuererklärung
Leitsatz
Das Erfordernis der zeitnahen Abgabe einer Umsatzsteuer-Erklärung zur Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung betreffend
Gebäudeteile im Zeitpunkt des Bezuges der Herstellungsleistungen bedeutet für den durch einen Angehörigen der steuerberatenden
Berufe vertretenen Steuerpflichtigen, dass dieser seinen Steuerberater frühzeitig auf das Erfordernis der bevorzugten Bearbeitung
seiner Umsatzsteuer-Erklärung hinweist und dass der Steuerberater für diese Steuererklärung keine Fristverlängerung über die
allgemeine Frist für Angehörige der steuerberatenden Berufe hinaus beantragt.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 2114 Nr. 23 NAAAD-86261
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.06.2011 - 6 K 2016/08
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